Allgemeine Geschäftsbedingungen WKND-Festival
1 Allgemeine Bestimmungen
• Das WKND-Festival ist ein Festival der Nightlife Eventmanagement GmbH mit Sitz in 9052 Niederteufen AR, im Folgenden „Veranstalter“ genannt.
• Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte zum Festival akzeptiert der Erwerber unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Inhaber eines Eintrittstickets, der seine Eintrittskarte nicht über die vom Veranstalter bestimmten Ticketanbieter erworben hat, akzeptiert diese Allgemeinem Geschäftsbedingungen in demjenigen Moment, in dem er die Eintrittskarte in Besitz nimmt.
• Den Anweisungen des Personals der Veranstalter ist strikte Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis aus dem Festareal ohne Rückerstattung des Kaufpreises für das Eintrittsticket. Zivil- und strafrechtliche Schritte der Veranstalter bleiben vorbehalten.
• Das Festgelände besteht aus dem Hauptzelt, dem Eintrittszelt und des eingezäunten Aussenareals. Zutritt auf das Festgelände erfolgt nur mit einer gültigen Eintrittskarte, sowie eines amtlichen Ausweises. Im Falle der Corona-bedingten Massnahmen können auch Impfausweise oder Corona-Tests verlangt werden.
• Der Festivalbesucher ist damit einverstanden, dass er als Teil des Publikums filmisch und/oder akustisch aufgenommen wird und dass diese Aufnahmen kommerziell und ohne Entschädigung genutzt und verwertet werden. Auf die Geltendmachung seiner diesbezüglichen Persönlichkeitsrechte verzichtet er ausdrücklich und unwiderruflich.
• Festivalbesucher müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Die Veranstalter lehnt bei Widerhandhabung jegliche Verantwortung und/oder Haftung ab.
2 Programm
• Die Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung und Inhalt der Darbietungen der Künstler. Die Veranstalter übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung.
• Die Veranstalter behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung den Inhalt und/oder das Programm des Festivals zu ändern.
3 Lärmimmissionen
• Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Jeder Besucher ist für seinen eigenen Hörschutz verantwortlich.
• Die Veranstalter lehnt jegliche Verantwortung für allfällige Hör- oder Gesundheitsschäden ab.
4 Sicherheit
• Der Sicherheitsdienst der Veranstalter führt an sämtlichen offiziellen Eingängen zum und entlang des Festareals sowie während der gesamten Dauer des Festivals Sicherheits- und Einlasskontrollen durch.
• Der Sicherheitsdienst führt stichprobenartig Taschenkontrollen und Leibesvisitationen durch.
• Das Recht, den Festivalbesucher aus einem triftigen Grunde den Eintritt zum Festareal zu verwehren oder vom Festareal zu verweisen, bleibt dem Veranstalter vorbehalten. Trifft den Festivalbesucher keine Schuld, kann die Veranstalter nach eigenem Ermessen den Kaufpreis der Eintrittskarte zurückerstatten. Die Nichteinhaltung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt einen triftigen Grund dar.
5 Zugang und Verhalten auf dem Festareal
5.1 VERKEHR
• Parkieren auf den Zufahrtsstrassen zum Festareal und auf dem Festareal (exkl. Festivalparkplätze) ist strengstens untersagt.
• Fahrzeuge, die auf den Zufahrtsstrassen oder nicht auf dem Festivalparkplatz abgestellt sind, werden ohne Voranmeldung und auf Kosten des Halters abgeschleppt. Der Fahrzeughalter wird kostenpflichtig und hat alle Aufwendungen zu tragen, sobald der Abschleppdienst bestellt ist.
• Das Parkieren von Fahrzeugen erfolgt auf eigene Gefahr.
• Es sind nach Möglichkeit öffentliche Verkehrsmittel bzw. Shuttlebusse zu benützen.
5.2 EINTRITT
• Die Eintrittskarte muss an den offiziellen Kassen und Tauschstationen der Veranstalter gegen ein Kontrollarmband/Stempel getauscht werden. Das Kontrollarmband/Stempel ist persönlich und nicht übertragbar.
• Verlorene Eintrittskarten werden nicht ersetzt.
• Die Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung die Einlasszeiten zu ändern. Für Verzögerungen beim Einlass übernimmt die Veranstalter keine Haftung.
• Das Eintrittsticket ist ein sogenanntes «one-way-ticket». Wer das Festgelände verlässt kommt nicht wieder herein.
5.3 AUFNAHMEN
• Bild-, Ton-, und Videoaufnahmen für den privaten Gebrauch sind grundsätzlich gestattet.
• Die kommerzielle Nutzung und Verwertung von Bild-, Ton,- Film- und Videoaufnahmen von den am Festival auftretenden Künstlern, von Festivalbesuchern oder der Festivalinfrastruktur ist untersagt.
• Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.
5.4 WEITERE REGELN
• Verbotene Gegenstände auf dem Festareal sind:
• Drogen oder sonstige illegale Substanzen
• Sämtliche Schuss-, Sprüh-, Stich-, Schlag-, und Hiebwaffen wie auch andere als gefährlich eingestufte Gegenstände, insbesondere auch Taschenmesser (Sackmesser)
• Kameras mit digitalen oder analogen Spiegelreflexkameras mit/ohne Wechselobjektiven, Film- und Videokameras sowie Audioaufnahmegeräte
• Selfie- und GoPro-Sticks usw.
• Drohnen und andere flugtaugliche Geräte, mit oder ohne Kameras
• Rollerblades, Skate- und Kickboards, Rollschuhe, Fahrräder, Kinderwagen usw.
• Glas
• Pyrotechnische Gegenstände, Petarden, Trockeneis
• Auf jedes gekaufte Getränk auf dem Festareal wird ein Depot von CHF 2.00 erhoben. Das Depot wird an allen Bars zurückerstattet. Ein organisiertes Sammeln von Depots durch Einzelpersonen oder Organisationen – selbst unter dem Deckmantel „guter Zweck“ – ist ohne vorgängige Absprache mit der Veranstalter verboten. Bei Zuwiderhandlungen werden diese Personen vom Festareal verwiesen, ohne Rückerstattung des Kaufpreises für die Eintrittskarte.
6 Eintrittskarten
• Eintrittskarten sind nur über die von dem Veranstalter bestimmten Ticketanbieter zu kaufen.
6.1 KEIN RÜCKGABE- ODER RÜCKERSTATTUNGSANSPRUCH
• In keinem Fall besteht ein Rückgaberecht der Eintrittskarte oder ein Rückerstattungsanspruch auf den Kaufpreis der Eintrittskarte.
• Die Festivalbesucher anerkennen insbesondere auch, dass es im Lineup des Festivals jederzeit, auch kurzfristig, zu Änderungen kommen kann; sei es, dass sich Auftrittszeiten verschieben, sei es, dass ein Künstler gar nicht auftritt. Auch diese und ähnliche Sachverhalte begründen weder ein Rückgaberecht der Eintrittskarte noch einen Rückerstattungsanspruch auf den Kaufpreis der Eintrittskarte.
• Im Falle einer Verschiebung des WKND-Festivals bleibt das Ticket für den nächsten Event gültig.
6.2 WEITERVERKAUF VON EINTRITTSKARTEN
• Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkaufs ist untersagt. Die Veranstalter führt entsprechende Kontrollen durch und kann die für den Zweck des Weiterverkaufs erworbenen Eintrittskarten sperren und für ungültig erklären. Zivil- und strafrechtliche Schritte bleiben vorbehalten.
6.3 NACHWEIS EINTRITT CORONA
• Coronabedingt muss ein Nachweis (Zertifikat) beim Eingang vorgezeigt werden, die bestätigt, dass der Besucher geimpft, getestet oder genesen ist. Falls diese Bedienung nicht erfüllt werden kann, wird der Zutritt auf das Festivalgelände nicht gestattet. Die Gültigkeit des Tickets entfällt und kann weder rückerstattet noch auf einen Folgeevent übertragen werden.
7 Haftung
• Soweit gesetzlich zulässig, ist jegliche Haftung der Veranstalter für ihr eigenes und für das Verhalten ihrer Hilfspersonen ausgeschlossen. Die Veranstalter und ihre Hilfspersonen haften insbesondere nicht für Körper- oder Vermögensschäden, die Festivalbesuchern von Dritten (z.B. Standbetreiber) zugefügt werden.
• Die Veranstalter ist für verlorengegangene oder gestohlene Sachen nicht verantwortlich. Fundsachen werden nach dem Festival dem Fundbüro St. Gallen abgegeben bzw. direkt beim Veranstalter hinterlegt.
8 Schlussbestimmungen
• Muss das Festival aufgrund höherer Gewalt (z.B. Krieg, Tod oder Krankheit eines Künstlers, Unwetter, Katastrophen, Unruhen, Terrorismusgefahr, -warnung oder -akt, Epidemien, Pandemien, behördliches Verbot oder unverschuldete Nichtbewilligung des Festivals etc.) abgesagt oder verschoben werden, besteht weder ein Anspruch auf Rückgabe der Eintrittskarte noch auf Rückerstattung des Kaufpreises der Eintrittskarte. Das Eintrittsticket kann beim nächsten stattfindenden Festival wieder eingelöst werden.
• Muss das Festival aufgrund höherer Gewalt unterbrochen oder abgebrochen werden, besteht weder ein Anspruch auf Rückgabe der Eintrittskarte, auf Rückerstattung des Kaufpreises der Eintrittskarte noch auf Umtausch für die nächste Ausgabe des Festivals. Als Unterbruch des Festivals gilt jede ab Eröffnung des Festivals erfolgte temporäre Unterbrechung des Festivals (z.B. wegen Unwetters). Als Abbruch des Festivals gilt jeder ab Eröffnung des Festivals erfolgter Abbruch des Festivals (z.B. wegen behördlichen Verbots).
• Änderungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
• Nebenabreden bestehen keine.
• Die Veranstalter behält sich die jederzeitige Änderung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Änderungen gelten als akzeptiert, sofern ihnen nicht innert 30 Tagen nach Publikation widersprochen wird.
• Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ausschliesslich das Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des Wiener Kaufrechts. Als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten wird ausschliesslich St. Gallen, Schweiz, vereinbart.
Mai 2021