FAQ

FAQ


Wie läuft die Eingangskontrolle ab?


Bei der Eingangskontrolle werdet ihr auf alle illegalen Gegenstände kontrolliert. Für den Eintritt benötigt ihr einen amtlichen Ausweis und ein gültiges Ticket. Zudem muss den Sicherheitskräften ohne Ausnahme Folge geleistet werden.


Was passiert beim verlassen des Festivalgeländes?


Aus sicherheitstechnischen Gründen sind eure Tickets «One-Way-Tickets». Dies bedeutet, dass bei Verlassen des Festivalgeländes, kein erneuerter Eintritt gewährt wird.


Wird Gehörschutz empfohlen?


Wir empfehlen das Tragen von Gehörschützen.


Darf ich eigene Verpflegung mit auf das Festivalgelände mitbringen?


Das Mitbringen von eigenen Lebensmitteln und Getränken ist verboten. Bei Missachtung dieser Regelung droht der Ausschluss vom Event.


Gibt es Garderoben auf dem Festivalgelände?


Es befinden sich genügend Garderoben auf dem Festivalgelände. Für CHF 3.– nehmen unsere Mitarbeiter eure Kleidungstücke sowie diverse Taschen, Rucksäcke etc. gerne entgegen. Wir übernehmen keine Haftung für verloren gegangene Kleidungstücke.


Was für Zahlungsmöglichkeiten gibt es?


 Es besteht die Möglichkeit Bargeldlos zu bezahlen (diverse Karten).


Ich bin an einen Rollstuhl oder ähnliche Gehhilfen angewiesen. Was nun?


Personen die an eine Gehhilfe angewiesen sind, insbesondere Rollstuhlfahrer, sollten im vorhinein mit uns Kontakt (info@wknd-sg.ch) aufnehmen, damit wir mit der Person die weiteren Details besprechen können.


Was passiert mit denen, die alkoholisiert oder mit Drogeneinfluss zum oder im Festivalgelände sind?


Stark alkoholisierte Personen kann der Eintritt zum Gelände verboten werden. Dasselbe gilt auch für Personen mit Drogeneinfluss. In diesem Fall wird der Ticketpreis nicht refundiert.


Gewalt?


Sämtliche Gewaltanwendung ist auf dem Festivalgelände strikt untersagt und kann zum unverzüglichen Verweis vom Gelände und gegebenenfalls zu einer Anzeige bei der dafür zuständigen Behörde führen.


Sanktionen?


Das Nichtbefolgen von Anweisungen des Personals (vor allem des Sicherheitspersonals) kann zum Ausschluss vom Festival führen. Bei gröberen Verstössen muss mit einer Anzeige gerechnet werden.


Haftung?


Solltet ihr persönliche Gegenstände und Wertsachen verlieren oder werden diese gestohlen, wird keine Haftung vom Veranstalter übernommen. Gefundene Wertsachen, Gegenstände etc. können an der Garderobe abgegeben werden. Falls eure verlorenen Wertsachen nicht gefunden werden, könnt ihr euch unter folgender E-Mail-Adresse melden: info@wknd-sg.ch


Anwendbares Recht und Gerichtsstand


Es gilt ausschließlich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Appenzell Ausserhoden.